1. Ein Leistungsausschluss nach § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB II liegt nicht vor, wenn ein Aufenthaltsrecht besteht, weil dem Unionsbürger das Verlassen des Bundesgebietes aufgrund der besonderen persönlichen Lebenssituation nicht zumutbar ist.
2. Solche Umstände können im Einzelfall vorliegen, wenn einer sechzehnjährigen unverheirateten Mutter, für die die Mutter des fünfzehnjährigen Kindsvaters sorgeberechtigt ist, die Betreuung ihrer Tochter nur in Deutschland in der Familie des Kindsvaters zumutbar ist.
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LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 22.02.2021 - L 2 AS 3/21 B ER
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