Bilanzreport 2021 ...
... Darstellung ausgewählter Bilanzierungssachverhalte
In der letzten Ausgabe lieferte der Rückstellungsreport 2021 von Oser/Wirtz einen kompakten Überblick zu den Entwicklungen bei Rückstellungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur und gab praktische Handlungsempfehlungen für Aufsteller, Prüfer und Berater (vgl. StuB 2022 S. 1, NWB PAAAI-00584). Anknüpfend daran stellt der Beitrag von Lüdenbach ausgewählte Bilanzierungssachverhalte des letzten Jahres dar. Neben den weiteren Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bilanzierung hat sich gleichwohl die Welt auch jenseits der Pandemie weitergedreht, zu nennen sind u. a. die folgenden Punkte: DRÄS 11 hat z. B. die Bilanzierung latenter Steuern fortgeschrieben. Das SanInsFoG hat die Anforderungen an die bilanzrechtliche Fortführungsprognose verändert, das StaRUG die Regeln für die Erstellung von Abschlüssen durch Steuerberater. Durch das KöMoG wurde die Optionsmöglichkeit einer Personengesellschaft zur Körperschaftsbesteuerung geschaffen. Außerdem ist auf Neueres aus Rechtsprechung und Finanzverwaltung hinzuweisen.
Gesellschafter-Pensionszusagen im Lichte des KöMoG
Ebenfalls in der letzten Ausgabe setzte sich Feldgen mit den handels- sowie steuerrechtlichen Auswirkungen der Ausübung der Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG bei bestehenden Gesellschafter-Pensionszusagen auseinander (vgl. StuB 2022 S. 21, NWB LAAAH-97416). Anknüpfend daran behandelt der aktuelle die handels- sowie steuerrechtlichen Auswirkungen der Ausübung der Rückoption zur Besteuerung nach Personengesellschaftsgrundsätzen nach § 1a Abs. 4 KStG bei bestehenden Gesellschafter-Pensionszusagen. Der vermeintlich einfache Weg in die Körperschaftsbesteuerung einer Personenhandels- bzw. Partnerschaftsgesellschaft führt über den verschlungenen Pfad des Umwandlungssteuerrechts. Dabei ist eine Vielzahl von steuerlichen Stolpersteinen zu überwinden.
Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen
Am sind wesentliche Änderungen bei der Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen in Kraft getreten. Die Ausweitung der Margensteuer auf das B2B-Geschäft bzw. der Wechsel von der Global- zur Einzelmarge hatten sich bereits durch den Ausgang des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland angekündigt. Die Änderung des § 25 UStG erfolgte im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019, die gesetzliche bzw. von der Finanzverwaltung vorgesehenen Nichtbeanstandungs- bzw. Übergangsregelungen endeten am . Trotz einer umfangreichen Überarbeitung des UStAE durch das bestehen zum Teil gravierende Zweifelsfragen und Schwierigkeiten hinsichtlich der Anwendung der neuen Regelungen. Grambeck gibthierzu praktische Anwendungsempfehlungen.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 2/2022 Seite 1
NWB PAAAI-02006