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NWB BB 2/2022 S. 37

Grundsteuer | Reform erfordert baldiges Handeln

Zwar wird die Grundsteuerreform erst im Jahr 2025 wirksam. Unternehmen sollten aber schon heute aktiv werden. Denn die Betriebe müssen u. a. sicherstellen, dass alle Daten, die die Finanzbehörden verlangen, digital vorhanden und übermittelbar sind. Erste Daten werden voraussichtlich schon ab Mitte 2022 angefordert. Mehr zu diesem Thema lesen Sie unter https://go.nwb.de/8ix6p.

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