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NWB BB 2/2022 S. 37

Internet | Zahlungen bei mangelnder Geschwindigkeit kürzen

Seit Dezember 2021 können Kunden den Preis mindern oder den Vertrag kündigen, wenn der Internetanbieter das versprochene Surftempo nicht liefert. Die Geschwindigkeit muss unter https://www.breitbandmessung.de an drei Tagen je zehn Mal gemessen werden. Zahlungen können gekürzt werden, wenn pro Messtag nicht mindestens einmal 90 % des Tempos geliefert werden, das vereinbarte Minimaltempo mindestens einmal unterschritten wird oder das normalerweise verfügbare Tempo bei weniger als 90 % der Messungen erreicht wird. Der Anbieter kann dann entweder nachbessern oder muss einen dauerhaft günstigeren Vertrag anbieten. Weitere Details lesen Sie unter https://go.nwb.de/5ta8i.

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