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Fokus: Fristlose Kündigung durch unbefugte Kenntnisnahme einer E-Mail und Weiterleitung von Daten
Das Landesarbeitsgericht Köln hat ein Urteil des Arbeitsgerichts Aachen aufgehoben und entschieden, dass die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen unbefugter Kenntnisnahme und der anschließenden Weiterleitung von Daten einer E-Mail rechtmäßig war. Die Arbeitnehmerin hatte aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in der Buchhaltung Zugriff auf den Computer und das E-Mail-Konto des Arbeitgebers. Sie nahm Kenntnis von dem Inhalt einer an den Vorgesetzten versendeten E-Mail, kopierte diese auf einen Stick und leitete diesen anschließend an eine dritte Person weiter (LArbG Köln, Urteil v. - 4 Sa 290/21; ArbG Aachen, Urteil v. - 8 Ca 3432/20; Pressemitteilung des LArbG Köln v. , Nr. 1/2022).
Sachverhalt
Die Arbeitnehmerin war bei einer evangelischen Kirchengemeinde seit 23 Jahren als Verwaltungsangestellte tätig. Für ihre Tätigkeit hatte sie u. a. Buchhaltungsaufgaben zu erbringen, für die sie im entsprechenden Maße Zugriff auf den Dienstcomputer des vorgesetzten Pastors hatte.
Verdacht des sexuellen Missbrauchs
Gegen den Pastor wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts sexueller Übergriffe auf eine im Kirchenasyl der Gemeinde lebenden Frau geführt, ...