Online-Nachricht - Montag, 17.01.2022

Grundsteuer | Thüringen kündigt Grundsteuer-Hotline an (FinMin)

Das Thüringer Finanzministerium hat angekündigt, eine spezielle Grundsteuer-Hotline einzurichten, über die die Finanzämter Fragen rund um die Grundsteuerreform und deren Umsetzung beantworten.

Hintergrund: Die Thüringer Finanzämter erwarten im Jahr 2022 etwa 1,5 Mio. Feststellungserklärungen für erklärungspflichtige Grundstücke im Freistaat. Zur Neubewertung der Grundstücke müssen Grundstückseigentümer ihre Feststellungserklärungen bis zum an ihr zuständiges Finanzamt übermitteln. Dieser Termin gilt sowohl für steuerlich beratene Bürger, als auch für solche, die ihre Feststellungserklärungen selbst erstellen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist von den Eigentümern noch nichts zu veranlassen.

Hierzu führt das Thüringer Finanzministerium u.a. weiter aus:

  • Die Finanzämter können die Feststellungserklärungen ab dem annehmen. Dann besteht über Mein ELSTER auch die Möglichkeit zur elektronischen Erklärungsabgabe.

  • Die Finanzämter stellen daraufhin die Grundsteuerwerte fest und ermitteln die Grundsteuermessbeträge, bevor sie diese an die Kommunen weiterleiten.

  • Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt dann bis Ende 2024 durch die Kommunen selbst. Zahlen müssen Grundstückseigentümer die neue Grundsteuer aber erst ab 2025.

  • Ab dem Frühjahr wird eine spezielle Grundsteuer-Hotline verfügbar sein, über die die Finanzämter Fragen rund um die Reform und deren Umsetzung beantworten.

Hinweis:

Weitere Informationen zur Grundsteuer hat das Thüringer Finanzministerium unter grundsteuer.thueringen.de veröffentlicht. Die Infos sind für verschiedene Zielgruppen aufbereitet (Steuerberater, Kommunen, Grundstückseigentümer, Großkunden, organisierte Wohnungswirtschaft sowie Land- und Forstwirte).

Zusätzlich beantwortet ein Steuerchatbot – als virtueller Assistent der Steuerverwaltung – Fragen zur Grundsteuerreform.

Quelle: FinMin Thüringen online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAI-01839