Nachweisanforderung bei außergewöhnlichen Belastungen nach dem StVereinfG 2011
Anschaffung eines Liegefahrrads und eines zu dessen Transport in das Umland benötigten Kastenwagens durch einen außergewöhnlich
Gehbehinderten keine außergewöhnliche Belastung
Leitsatz
1. Weder die in § 33 Abs. 4 EStG in der Fassung des StVereinfG 2011 normierte Verordnungsermächtigung noch der auf ihrer Grundlage
ergangene § 64 Abs. 1 EStDV in der Fassung des StVereinfG 2011 begegnen rechtsstaatlichen Bedenken.
2. Ein qualifizierter Nachweis im Sinne der in Leitsatz 1 genannten Bestimmungen ist auch im Streitjahr 2018 bei der Anschaffung
eines Liegefahrrads zu erbringen.
3. Die Anschaffung eines Kastenwagens, auf den ein außergewöhnlich Gehbehinderter angewiesen ist, um sein Liegefahrrad in
das Umland zu transportieren, da er in der Stadt nicht mehr fahren kann, führt nicht zu außergewöhnlichen Belastungen, wenn
Anschaffungskosten in derselben Größenordnung auch für ein anderes Fahrzeug der unteren Mittelklasse hätten aufgewandt werden
müssen.
Fundstelle(n): XAAAI-01831
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 08.11.2021 - 7 K 7157/20
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