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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 7 K 7157/20

Gesetze: EStG § 33 Abs. 2, EStG § 33 Abs. 4, EStDV § 64 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1

Nachweisanforderung bei außergewöhnlichen Belastungen nach dem StVereinfG 2011

Anschaffung eines Liegefahrrads und eines zu dessen Transport in das Umland benötigten Kastenwagens durch einen außergewöhnlich Gehbehinderten keine außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

1. Weder die in § 33 Abs. 4 EStG in der Fassung des StVereinfG 2011 normierte Verordnungsermächtigung noch der auf ihrer Grundlage ergangene § 64 Abs. 1 EStDV in der Fassung des StVereinfG 2011 begegnen rechtsstaatlichen Bedenken.

2. Ein qualifizierter Nachweis im Sinne der in Leitsatz 1 genannten Bestimmungen ist auch im Streitjahr 2018 bei der Anschaffung eines Liegefahrrads zu erbringen.

3. Die Anschaffung eines Kastenwagens, auf den ein außergewöhnlich Gehbehinderter angewiesen ist, um sein Liegefahrrad in das Umland zu transportieren, da er in der Stadt nicht mehr fahren kann, führt nicht zu außergewöhnlichen Belastungen, wenn Anschaffungskosten in derselben Größenordnung auch für ein anderes Fahrzeug der unteren Mittelklasse hätten aufgewandt werden müssen.

Fundstelle(n):
XAAAI-01831

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 08.11.2021 - 7 K 7157/20

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