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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 11 K 2335/19 GE,AO

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 2; GrEStG a.F. § 5 Abs. 2; GrEStG a.F. § 5 Abs. 3; AO § 47; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; AO § 175 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1; AO § 228; AO § 229 Abs. 1; AO § 232; AO § 251 Abs. 1 Satz 1; InsO § 38; InsO § 217 Satz 1; InsO § 254 Abs. 1; InsO § 254b; InsO § 259b

Grunderwerbsteueranspruch aufgrund Anteilsverminderung im Insolvenzplan – Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Begründung des Steueranspruchs – Begrenzung der Wirkungen des Insolvenzplans auf Beteiligte

Leitsatz

Entfällt die für den Übergang eines Grundstücks auf eine Gesamthand gewährte Steuerbefreiung aufgrund der in einem Insolvenzplan bestimmten Anteilsverminderung nachträglich gemäß § 5 Abs. 3 GrEStG a. F., handelt es sich bei dem erst hierdurch begründeten Grunderwerbsteueranspruch nicht um eine den Wirkungen des Insolvenzplans unterliegende Insolvenzforderung.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 10 Nr. 35
DStRE 2022 S. 1337 Nr. 21
ZIP 2021 S. 2142 Nr. 41
ZAAAI-01813

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 12.08.2021 - 11 K 2335/19 GE,AO

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