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Ermäßigter Steuersatz für digitale Medien nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG
Bestimmte lebensnotwendige Produkte sollten mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert werden; hierzu gehören insbesondere Grundnahrungsmittel und gedruckte Bücher. E-Books hingegen unterlagen bis zum dem allgemeinen Steuersatz, ohne dass es hierfür wirtschaftliche oder systematische Gründe gab.
Diese Ungleichbehandlung wurde lange kritisiert; zur Änderung bedurfte es allerdings zunächst einer Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Nun wird mit dem zur Klarstellung ein neuer Abschnitt 12.17 UStAE eingeführt. Ebenfalls eingeführt wurde eine großzügige Übergangsregelung für alle fehlerhaften Rechnungen vor dem .
I. Grundsatz
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG unterliegt die Überlassung der in Nr. 49 Buchst. a bis e und Nr. 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form dem ermäßigten Steuersatz.
Hierzu gehören u.a. Bücher, Bilderalben, Bilderbücher, Noten, kartografische und topgrafische Erzeugnisse, wie z. B. Pläne und Globen, Zeichen- und Malbücher für Kinder. Ebenfalls dem ermäßigten Steuersatz unterliegen Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch wenn diese Bilder oder Werbung enthalten, sowie Tonträger (z. B. Platten, Bän...