Online-Nachricht - Freitag, 14.01.2022

Sozialversicherung | Antrag der A1-Bescheinigungen nur noch elektronisch (BRAK)

Selbständige, die ihre Tätigkeit vorübergehend im europäischen Ausland ausüben, können die sozialversicherungsrechtlich erforderliche sog. A1-Bescheinigung seit dem nur noch elektronisch beantragen. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.

Hintergrund: Wer als Selbständige/r vorübergehend im europäischen Ausland, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich tätig wird, kann seit dem die erforderliche A1-Bescheinigung nur noch in einem elektronischen Verfahren beantragen. Die A1-Bescheinigung dokumentiert, dass für die Zeit der vorübergehenden Auslandstätigkeit das deutsche Sozialversicherungsrecht weiterhin anwendbar ist, sodass keine Änderungen insbesondere bei der Entrichtung von Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen eintreten.

Hierzu führt die BRAK weiter aus:

Die Anträge können ausschließlich über das Portal „sv.net“ gestellt werden gestellt werden. Die bisherige Antragstellung auf Papiervordrucken ist nicht mehr möglich.

Hinweis:

Weitere Informationen zum Thema hat die BRAK auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin v. (il)

Fundstelle(n):
NWB YAAAI-01728