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Erleichterung variabler Vergütungsmodelle für Führungskräfte aufgrund der BFH-Rechtsprechung
Der „War for Talents“ beschäftigt auch die höchstrichterliche Steuerrechtsprechung. In diesem Zusammenhang kommt einer aktuellen Entscheidung des VI. Senats des , NWB HAAAH-95952) besondere Bedeutung zu. Vordergründig erging diese zwar zur Lohnsteuer-Anrufungsauskunft (§ 42e EStG), die in der betrieblichen Praxis hohe Relevanz einnimmt. Indessen erleichtern nicht nur die verfahrensrechtlichen Fingerzeige des VI. Senats die Etablierung entsprechender Vergütungsmodelle (Langzeitvergütungsmodelle bzw. „Long-Term-Incentive-Modelle“ – LTI-Modelle), sondern auch die materiell-rechtlichen Ausführungen erweitern die konzeptionellen vergütungsstrukturellen Möglichkeiten von Arbeitgebern.
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Inzentive durch Langzeitvergütungsmodelle für unternehmerische Führungskräfte
[i]Geserich, NWB Online-Nachricht v. 2.12.2021, NWB HAAAH-95991 Eine Kernkomponente nachhaltiger Vergütungsstrukturen für Führungskräfte besteht darin, dass diesen ein Inzentiv offeriert wird, auf der Basis sog. Langzeitvergütungsmodelle am unternehmerischen Erfolg nachhaltig zu partizipieren.
[i]BFH, Urteil v. 2.9.2021 - VI R 19/19, NWB HAAAH-95952 In seiner Urteilsbegründung hat der VI. Sen...