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Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB für Tochtergesellschaften mit Minderheitsgesellschaftern
I. Sachverhalt
An der T GmbH (T) sind die M GmbH (M) mit 60 % und die X GmbH (X) mit 40 % beteiligt. T wird in den Konzernabschluss der M im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen. Die beiden Gesellschafter M und X sind sich darüber einig, dass die T hinsichtlich der Aufstellung und Offenlegung ihres Jahresabschlusses die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch nehmen soll. Hierzu werden die folgenden drei Modelle diskutiert:
Anteilige Einstandspflicht von M bzw. X jeweils i. H. ihres Anteils an T.
Alleinige Einstandspflicht der M gegenüber T und zusätzlich Vereinbarung eines anteiligen Freistellungsanspruchs der M gegen X.
Gesamtschuldnerische Einstandspflicht von M und X.
Die übrigen Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB sind annahmegemäß zweifelsfrei erfüllbar.
II. Fragestellung
Welche Variante führt zu einer wirksamen Befreiung der X GmbH nach § 264 Abs. 3 HGB?