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Betriebliche Altersversorgung in der Praxis
Arbeitgeber müssen die gesetzlichen Bestimmungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) unverzüglich umsetzen, denn die gesetzliche Übergangsfrist endete am und ein weiteres Verabsäumen der Erfüllung dieser Zuschusspflicht kann langfristig zu erheblichen Haftungsrisiken führen. Was einfach klingt, bereitet einiges Kopfzerbrechen, wenn es an die betriebliche Umsetzung geht.
Derzeit haben vor allem in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten nur 30 % der Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung. Und was noch schlimmer ist, 42 % der Geringverdiener mit einem Bruttolohn von weniger als 1.500 € haben weder eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung noch einen Riester-Vertrag. In der Folge werden steuerliche Förderungen nicht ausgeschöpft, und die Arbeitgeber setzen sich einem hohen Haftungsrisiko aus. Bei der steuerlichen Förderung bestehen weiterhin zahlreiche Zweifelsfragen. Die Finanzverwaltung hat nun ihren Anwendungserlass überarbeitet und die Änderungen der vergangenen Jahre eingearbeitet. Das Bundesfinanzministerium hat mit einem aktualisierten Schreiben vom (IV C 5 - S 2333/19/10008:017) zur steu...