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Schätzung von Außer-Haus-Verkäufen mit dem Regelsteuersatz bei fehlenden Aufzeichnungen?
Die BBK-Leserfrage dreht sich um die Frage, ob die Finanzbehörde sämtliche Umsätze mit dem Regelsteuersatz besteuern darf, wenn der Unternehmer tatsächlich auch ermäßigt besteuerte Umsätze ausführt, aber keine Aufzeichnungen nach § 22 UStG über die Trennung der Entgelte geführt hat.
Werden die Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG endgültig nicht erfüllt, so ist die Finanzbehörde berechtigt, die Steuer durch Schätzung nach § 162 AO festzusetzen. Die Schätzung muss aber auch einen angemessenen Anteil von mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuernden Umsätzen berücksichtigen. Die Finanzbehörde ist demnach nicht berechtigt, wegen fehlender Aufzeichnungen sämtliche Umsätze im Schätzungswege mit dem Regelsteuersatz zu versteuern, wenn tatsächlich Speisen außer Haus verkauft wurden.