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Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in betrügerischer Lieferkette
Der BGH hatte in einem Steuerstrafverfahren darüber zu entscheiden, wie der für die Strafzumessung relevante Steuerschaden des Fiskus zu bestimmen ist, wenn in einer betrügerischen Umsatzsteuerkette zu Unrecht der Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichen Erwerben geltend gemacht, sodann unter Verschleierung der wahren Abnehmer die Ware weiterveräußert und sich dabei wiederum zu Unrecht auf die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung berufen wird.
I. Leitsatz (nicht amtlich)
Scheitert der Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichen Erwerben daran, dass eine Einbindung in ein Umsatzsteuerbetrugssystem vorliegt, und werden dieselben Waren sodann im Zuge innergemeinschaftlicher Lieferungen weiterveräußert, so ist zwar auch die diesbezügliche Steuerbefreiung wegen Einbindung in ein Umsatzsteuerbetrugssystem zu versagen, bei Bestimmung des für die Strafzumessung relevanten Steuerschadens ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich die zuvor bei innergemeinschaftlichen Erwerben begangenen Steuerverkürzungen bei den Taten hinsichtlich der Ausgangsumsätze lediglich fortsetzen.
II. Sachverhalt
Der Angeklagte wurde von der Vorinstanz, dem LG Kaiserslautern, wegen Beihilfe zur Steuerh...