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Nach dem Zinssatzurteil des BVerfG - ausgesetzte Zinsen demnächst fällig!
Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 29.11.2021
In der Erwartung, dass das BVerfG den AO-Zins i. H. von 6 % p. a. für verfassungswidrig erklärt, haben zahlreiche Steuerpflichtige gegen Zinsbescheide Einspruch eingelegt und eine Aussetzung der Vollziehung beantragt. Mit einer Allgemeinverfügung vom zieht die Finanzverwaltung erste Konsequenzen aus dem (Aktenzeichen z.B. Ministerium der Finanzen Baden-Württemberg FM3-S 0625-1/13).
1. Hintergrund
Zinsen auf Steuernachzahlungen sind eine ärgerliche Begleiterscheinung nachträglich festgesetzter Steuern, insbesondere als Ergebnis von Betriebsprüfungen. Dies gilt in besonderem Maße für die Umsatzsteuer, die grds. neutral sein soll, weil sie als Preisbestandteil abgewälzt bzw. vom unternehmerischen Leistungsempfänger als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.
In Anbetracht des Niedrigzinsumfeldes am Kapitalmarkt hatte der BFH Zweifel an der Verfassungskonformität des Regelzinses (gem. § 233a AO 6 % p. a.) geäußert und Steuerpflichtigen eine Aussetzung der Vollziehung zugesprochen (vgl. und ). Das BMF bestätigte in der Folge mit Schreiben vom