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Vorsteuerabzug bei Bruchteilsgemeinschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 84Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Bruchteilsgemeinschaften bietet seit Jahrzehnten den Ausgangspunkt für abweichende Auffassungen von Finanzverwaltung und Rechtsprechung. Die Problematik besteht darin, wem – der Gemeinschaft oder den Gemeinschaftern – der Leistungsbezug und ein etwaiger Vorsteuerabzug zuzuweisen ist: Weder können sowohl die Gemeinschaft als auch die Gemeinschafter ihn geltend machen (doppelter Vorsteuerabzug) noch könne dieser den Gemeinschaftern versagt werden, sofern die Gemeinschaft gerade kein Unternehmer wäre (Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer).
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[i]BMF, Schreiben v. 27.10.2021, NWB PAAAH-93573 Die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung konnte aufgrund der BFH-Rechtsprechung keinen Fortbestand mehr haben (vgl. Masuch, NWB 9/2015 S. 570). Mit dem ( ) zum Vorsteuerabzug im Fall nichtunternehmerisch tätiger Bruchteilsgemeinschaften scheint die Finanzverwaltung sich nunmehr der Rechtsprechung des BFH angeschlossen zu haben (wenn auch nicht vollumfänglich). Ausgangspunkt für deren Beurteilung ist die Fr...