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Erwerb und Nutzung eines in Bruchteilsgemeinschaft erworbenen Gegenstands
Einordnung des („Mähdrescher II“)
[i]BFH, Urteil vom 28. 8. 2014 - V R 49/13 NWB GAAAE-80054 Der NWB GAAAE-80054 entschieden, dass der Erwerb des Restanteils an einem Mähdrescher vom Gemeinschafter einer Bruchteilsgemeinschaft eine Leistung des veräußernden Miteigentümers – und nicht etwa der Bruchteilsgemeinschaft – an den erwerbenden Gemeinschafter darstellt. Darüber hinaus hat der BFH klargestellt, dass die Nutzung des in Bruchteilseigentum erworbenen Gegenstands durch die Miteigentümer keinen umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch begründet. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Folgen des BFH-Urteils – auch im Lichte der bisherigen Rechtsprechung (insbesondere , BStBl 2008 II S. 497; , HE, BStBl 2007 II S. 23; , BStBl 2007 II S. 13) sowie im Hinblick auf die teilweise dem entgegenstehende Rechtsauffassung der Finanzverwaltung.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Problemstellung
Die [i]Bruchteilsgemeinschaft selbst ist nicht Unternehmerumsatzsteuerliche Behandlung von Bruchteilsgemeinschaften kann komplexe Auswüchse annehmen, wie das BStBl 2007 I S. 90BStBl 2008 I S. 675