Rückstellungsreport 2021 …
... Darstellung ausgewählter Rückstellungssachverhalte
In diesem Jahr, zu dem ich Ihnen noch alles Gute wünsche, feiert der Rückstellungsreport ein kleines Jubiläum: So erscheint der Rückstellungsreport, der jährlich einen kompakten Überblick zu den Entwicklungen bei Rückstellungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur präsentiert, bereits zum zehnten Mal. Auch die diesjährige „Jubiläumsausgabe“ von Oser/Wirtz wartet mit ausgewählten Rückstellungssachverhalten des vergangenen Jahres auf und gibt praktische Handlungsempfehlungen für Aufsteller, Prüfer und Berater.
Rückstellungen für Altersfreizeit
Thematisch passend zu dem Rückstellungsreport schließt sich der Beitrag von Prinz an, der sich mit Rückstellungen für Altersfreizeit beschäftigt. Denn in aktuellen Fällen der Betriebsprüfung wird in jüngerer Zeit das Thema aufgegriffen, ob und unter welchen Voraussetzungen Unternehmen für Zusagen auf zusätzliche Gewährung von Altersfreizeit steuerbilanzielle Rückstellungen bilden können. Literatur und Rechtsprechung dazu existieren nur spärlich. Der Beitrag greift die auftretenden Passivierungsfragen exemplarisch auf.
Gesellschafter-Pensionszusagen im Lichte des KöMoG
Feldgen setzt sich mit den handels- sowie steuerrechtlichen Auswirkungen der Ausübung der Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG bei bestehenden Gesellschafter-Pensionszusagen auseinander. Ausgehend von einer kurzen Einführung in das Optionsmodell nach § 1a KStG werden die handels- und steuerbilanziellen Auswirkungen der Optionsausübung auf Ebene der Gesellschaft analysiert. Zudem erfolgt eine Erörterung der steuerlichen Rechtsfolgen der Optionsausübung auf Ebene des versorgungsberechtigten Gesellschafters. Die handels- sowie steuerrechtlichen Auswirkungen der Rückoption zur Besteuerung nach Personengesellschaftsgrundsätzen sind einem Folgebeitrag vorbehalten.
EuGH: kein Vorsteuerabzug ohne Rechnung
Der Vorsteuerabzug gehört neben den Steuerbefreiungen zu den wesentlichen Streitpunkten in finanzgerichtlichen Verfahren in der Umsatzsteuer. Gerade fehlende oder unzureichende Angaben in Rechnungen führen häufig zu Konflikten zwischen Finanzverwaltung und Stpfl. Zwar hat sich die entsprechende Problematik durch neuere Rechtsprechung von EuGH und BFH teilweise entspannt, doch bleiben zahlreiche Brennpunkte bestehen. Prätzler stellt die EuGH-Entscheidung vom - C-80/20 in der Rechtssache „Wilo Salmson“ vor, die klarstellt, dass ein Stpfl. für den Vorsteuerabzug eine Rechnung benötigt.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich in diesem neuen Jahr 2022!
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 1/2022 Seite 1
NWB BAAAI-00982