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GK Nr. 1 vom Seite 2

Der Kaufvertrag im Großhandel

Dipl.-Hdl. Lars Wächter

Das Basisgeschäftsmodell des Großhandels bildet der Einkauf und Verkauf von Waren. Die Kaufverträge, die diesen Geschäften zugrunde liegen, werden durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt und speziell für Kaufleute durch das Handelsgesetzbuch (HGB) ergänzt. Es sieht für einen Kaufvertrag zwischen Kaufleuten verschärfte Regeln vor. Außerdem müssen im Business-to-Business-Bereich kaufmännische Sorgfaltspflichten beachtet und Handelsbräuche berücksichtigt werden.

Info

Das Thema Kaufverträge wird in der Berufsschule in den Lernfeldern 2 und 5 behandelt und taucht in der Prüfung sowohl im Fach Großhandelsgeschäfte als auch im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde auf.

BGB und HGB

Es war kein Zufall, dass das BGB und das HGB, denen im 19. Jahrhundert jahrzehntelange Vorarbeiten vorausgegangen waren, am gemeinsam in Kraft traten. Die beiden Gesetze ergänzen sich in einigen Regelungen des Vertragsrechts, insbesondere beim Kaufvertrag.

Das BGB regelt das Privatrecht, d. h. die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. In ihm wird festgelegt, „welche Freiheiten, Rechte, Pflichten und Risiken die Menschen im Verhältnis zueinander haben.“ Für Rechtsgeschäfte sind insbesondere die ersten beiden Kapitel (in der Juristensprache: „B...