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STFAN Nr. 1 vom Seite 6

Unterhaltszahlungen im Ausland – Teil 2

Dipl.-Finw. Svenja Marienfeld

Neben den Unterhaltszahlungen im Inland gibt es auch Zahlungen ins Ausland, die unter bestimmten Voraussetzungen und einer eingehenden weiteren Prüfung ebenfalls nach § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden können. Grundsätzlich gelten dieselben Voraussetzungen für den Abzug wie für die Zahlungen, die im Inland getätigt werden, da die Tatbestandmerkmale identisch sind. Allerdings greift in den Fällen mit einem Auslandsbezug § 90 Abs. 2 AO und damit eine erhöhte Pflicht zur Beweisvorsorge. Die objektive Beweislast trifft hier den Steuerpflichtigen, der den Abzug der Aufwendungen für sich beansprucht. Anhand geeigneter Unterlagen sind die Voraussetzungen sowie die Wege des Geldes nachzuweisen. Hinsichtlich der einzelnen Voraussetzungen wird auf „Unterhaltszahlungen im Inland – Teil 1“ (s. STFAN 12/2021 S. 5) verwiesen.

Unterhaltsempfänger

Zum berechtigten Personenkreis gehören die Unterhaltsempfänger, die auch nach inländischem Recht gesetzlich unterhaltsberechtigt sind. Das gilt also für den im Ausland lebenden Ehegatten, Verwandte in gerader Linie, Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder auch Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes gegenüber dem anderen Elternteil.

Beachte

Besteht gegenüber anderen Per...