Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
RENO Nr. 1 vom Seite 4

Was sind Betriebsausgaben und was gibt es für diese zu beachten?

Steuerberater Christoph Wenhardt

Zur Ermittlung der Einkünfte bei den Gewinneinkunftsarten sind von den Einnahmen die Betriebsausgaben abzuziehen. Das Ergebnis ist der Gewinn – wenn die Betriebseinnahmen höher sind als die Betriebsausgaben bzw. der Verlust – wenn die Betriebsausgaben höher sind als die Betriebseinnahmen.

Allgemeines

Zu den Gewinneinkunftsarten zählen hierbei die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die gewerblichen Einkünfte und die selbstständigen Einkünfte. Betriebsausgaben sind gem. § 4 Abs. 4 EStG alle die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben können hierbei in einer Vielzahl anfallen, z. B.:

  1. Löhne und Gehälter, Mieten für Geschäftsräume, Bürobedarf, Kosten für Versicherungen, Rechts- und Steuerberatungskosten, Kosten für die Buchführung.

  2. Anschaffungskosten für den Kauf von Wirtschaftsgütern (Computer etc.). Diese werden in der Regel aber über die Laufzeit ihrer Nutzung abgeschrieben, sofern es sich nicht um geringwertige Wirtschaftsgüter handelt.

  3. Geschenke, Bewirtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, Fahrtkosten.

Dem Steuerpflichtigen können auch schon vor der Betriebseröffnung Kosten entstehen, sog. vorweggenommene Betriebsaus...