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Mandat | Rechtsauskunft als absolutes Fixgeschäft
Wird eine anwaltliche Leistung geschuldet, können die Grundsätze des absoluten Fixgeschäfts Anwendung finden und zum Verlust oder zur Reduzierung der Vergütung hierfür führen.
Ein absolutes Fixgeschäft liegt vor, wenn der Leistungszeitpunkt nach Sinn und Zweck des Vertrags oder nach der Interessenlage der Parteien so wesentlich ist, dass eine verspätete Leistung keine Erfüllung mehr darstellt. Der gesetzliche oder vereinbarte Leistungszeitpunkt muss nach dem Sinn und Zweck des Vertrags so wesentlich sein, dass eine verspätete Leistung für den Gläubiger sinnlos ist. Im Streitfall war die anwaltliche Leistung (Zusammenstellung eines Sachverhalts und dessen zivilrechtliche Aufarbeitung) für die Empfängerin – eine andere Rechtsanwältin – wertlos. Diese sollte in einer terminierten Auf...