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NWB Nr. 52 vom Seite 3856

Darlehensverluste als nachträgliche Anschaffungskosten – Bewertungsfrage bei Anwendung des § 17 Abs. 2a Satz 3 Nr. 2 EStG noch ungeklärt

André Deutschländer

In dem Streitfall, der Gegenstand der Entscheidung des (NWB RAAAH-97291) war, begehrten die Kläger für das Streitjahr 2009 die Anerkennung eines insolvenzbedingten Auflösungsverlusts gem. § 17 Abs. 4 Satz 1 EStG i. H. von 405.726,33 €. Von diesem Verlust entfiel ein Betrag i. H. von 120.374,93 € auf ein Gesellschafterdarlehen, welches seitens der Kläger den nachträglichen Anschaffungskosten i. S. des § 17 EStG zugerechnet wurde. Mangels ausreichenden Nachweises dem Grunde und der Höhe nach versagte das Finanzamt jedoch den steuermindernden Abzug dieses Gesellschafterdarlehens als nachträgliche Anschaffungskosten i. S. des § 17 EStG und berücksichtigte somit lediglich einen Auflösungsverlust i. H. von 285.352 €. Nachdem das anschließende Einspruchsverfahren für die Kläger erfolglos blieb, beantragten sie mit ihrer darauffolgenden Klage die steuermindernde Berücksichtigung eines zusätzlichen Verlusts nach § 17 EStG i. H. von 120.374,93 € und insoweit die Änderung des Bescheides für 2009 über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag v.  in Gestalt der Einspruchsentscheidung v. . Paral...

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