Online-Nachricht - Donnerstag, 23.12.2021

Grenzpendler | Konsultationsvereinbarung mit Belgien erneut verlängert (BMF)

Die Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien zur Entlastung grenzüberschreitend tätiger Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie wurde zum achten Mal - bis zum - verlängert (-BEL/20/10002 :001).

Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Die am mit dem Königreich Belgien abgeschlossene und zuletzt am verlängerte Konsultationsvereinbarung zum DBA Belgien im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern läuft grundsätzlich am Ende eines Monats aus, wenn sie nicht spätestens eine Woche vor Ablauf des vorhergehenden Monats verlängert wird.

  • Mit schriftlicher Vereinbarung der zuständigen Behörden v. wurde sie nunmehr bis zum verlängert.

  • Die in der Konsultationsvereinbarung v. getroffene allgemeine Regelung, dass eine Kündigung der Konsultationsvereinbarung einseitig von jeder der zuständigen Behörden durch Mitteilung an die andere zuständige Behörde möglich ist, bleibt unberührt. Eine frühere Beendigung der Vereinbarung bleibt somit möglich.

Hinweis:

Das Schreiben mit der Konsultationsvereinbarung ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht:

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB DAAAI-00588