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BMF zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung/Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2021
Am hat das BMF ( NWB LAAAH-95151) zu § 3 Nr. 39 EStG und § 19a EStG i. d. F. des Fondsstandortgesetzes (BGBl 2021 I S. 1498) Stellung genommen. Das Schreiben behandelt in vier Textziffern Anwendungshinweise zu § 3 Nr. 39 EStG (Tz. 1) und § 19a EStG (Tz. 2) sowie zum Umgang mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen mittels Einschaltung eines Fonds Commun de Placement d'Entreprise (FCPE) nach französischem Recht (Tz. 3) und zum Anwendungszeitunkt (Tz. 4).
In den allgemeinen Erläuterungen zur Steuerbefreiung des § 3 Nr. 39 EStG (Tz. 1.1) enthält das Schreiben Regelungen zum Anwendungsbereich. Tz. 1.3 greift den praxisrelevanten Bereich der Bewertung von Vermögensbeteiligungen auf. Die Nichtanwendung der Pauschalbesteuerung (§ 37b EStG, Tz. 1.5) sowie Ausführungen zum Zufluss (Tz. 1.6) und die erstmalige Anwendbarkeit (Tz. 1.7) schließen die Ausführungen zur Steuerbefreiung ab.
Die Neuregelung zur vorläufigen Nichtbesteuerung wird in Tz. 2 dargestellt. Tz. 2.1 trifft allgemeine Aussagen zur Besteuerungssystematik. Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen veranschaulicht Tz. 2.2, während die vorläufige Nichtbesteuerung in Tz. 2.3 präzisiert wird: Tz. 2.3.1 enthält Ausführungen zur Systematik, wohingeg...