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Grundsteuer | Kein Erlass bei baurechtswidriger Nutzung
Eine Grundstückseigentümerin hat keinen Anspruch auf den Erlass der Grundsteuer, wenn sie durch ein ihr zurechenbares Verhalten die Ursache für eine Ertragsminderung ihrer Gewerbeimmobilie selbst herbeigeführt hat.
Die Grundsteuer kann nach den gesetzlichen Bestimmungen bei einer Minderung der erzielbaren Mieteinnahmen um mindestens 50 % teilweise erlassen werden, wenn der Eigentümer die Minderung der Mieteinnahmen nicht zu vertreten hat. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Der Eigentümerin war bei Erwerb des Gebäudes bekannt, dass eine Vermietung mit Blick auf die baurechtlichen Vorschriften nur zu Gewerbezwecken in Betracht kommt. Das Objekt weist aber eine deutliche Prägung als reines Wohnhaus auf, was einer Vermietung der Einheiten zu Gewerbezwecken (Büronutzung) entgegenste...