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NWB 51/2021 S. 3789

Corona | Überbrückungshilfe III Plus für weitere Unternehmen

Unternehmen, die im Zeitraum vom 1.11.– wegen behördlich angeordneter coronabedingter Einschränkungen wie z. B. der 3G- oder 2G-Regel, oder vergleichbarer Maßnahmen (Verbot touristischer Übernachtungen, Sperrstundenregelungen) ihre Öffnungszeiten stark reduzieren oder freiwillig schließen, weil eine Aufrechterhaltung des Betriebs unwirtschaftlich wäre, können ebenfalls Überbrückungshilfe III Plus beantragen. Bei entsprechenden Umsatzeinbrüchen von mindestens 30 % im Vergleich zu 2019 erhalten sie laufende Fixkosten erstattet. Ob Unwirtschaftlichkeit vorliegt, prüft der prüfende Dritte. Dabei hat der Antragsteller die wirtschaftlichen Beweggründe der freiwilligen Schließung oder Einschränkung des Geschäftsbetriebs dem prüfenden Dritten gegenüber glaubhaft darzulegen. Erstanträge u...

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