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BFH 11.08.2021 I R 27/18, NWB 51/2021 S. 3785

Gewerbesteuer | Aufspaltungsbedingter Übertragungsgewinn ist Organträgerin zuzurechnen

Der entschieden, dass ein durch die Aufspaltung der Organgesellschaft ggf. angefallener Übertragungsgewinn Teil des der Organträgerin nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG zuzurechnenden Einkommens ist (entgegen BStBl 2011 I S. 1314, Rz. Org.27 Satz 1).

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