Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderungskündigung
Worauf ist zu achten?
Im Laufe eines Arbeitsverhältnisses kann sich oftmals die Notwendigkeit zur Anpassung an eine veränderte Situation ergeben, ohne dass das Arbeitsverhältnis als solches beendet werden soll. Soweit die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen nicht auf anderem Wege, z. B. einer einvernehmlichen Vereinbarung, erreicht wird, kann eine einseitige Änderung der arbeitsvertraglichen Regelungen durch eine Änderungskündigung herbeigeführt werden.
Nachfolgend werden die rechtlichen Grundlagen dargestellt und es wird betrachtet, was bei der Änderungskündigung zu beachten ist.
I. Grundlagen und Zielsetzung
Die Änderungskündigung besteht gem. § 2 Satz 1 KSchG aus zwei verschiedenen Bestandteilen:
Angebot auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages mit geänderten Bedingungen sowie
Beendigungskündigung, die sowohl ordentlich als auch außerordentlich erklärt werden kann.
Sie ist – als milderes Mittel – stets vorrangig gegenüber einer direkten Beendigungskündigung.
Die bedingt erklärte Kündigung ist eine zulässige Ausnahme vom Grundsatz der Bedingungsfeindlichkeit von Gestaltungsrechten (vgl. § 388 Satz 2 BGB):
Es handelt sich um eine sog. Potestativbedingung; der Erklärungsempfänger hat durch die Annahme oder Nichtannahme des Änderungsa...