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LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss v. - L 7 AS 26/20 B

Gesetze: § 45 Abs 1 RVG; § 73a SGG; § 114 Abs 1 S 1 ZPO; § 119 ZPO; § 242 BGB

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Prozessbevollmächtigter, der eine gegen das erklärte Interesse seines Auftraggebers gerichtete Klage einreicht, die zudem von Beginn an aussichtslos war, hat keinen Vergütungsanspruch nach dem RVG gegenüber seinem Auftraggeber und dementsprechend im Vergütungsfestsetzungsverfahren im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe auch nicht gegenüber der Staatskasse.

Fundstelle(n):
VAAAI-00368

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 14.07.2021 - L 7 AS 26/20 B

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