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Steuerberatungsgesetz | Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall – erhebliche Steuerschulden als Indiz (FG)
Leitsatz
1. Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn ein Steuerberater in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Ein Indiz sind erhebliche Steuerschulden.
2. Bestehen solche Indizien für einen Vermögensverfall, muss der Steuerberater die Indizien entkräften.
Aus der Begründung:
Bestehen Indizien für einen Vermögensverfall, muss der Steuerberater wegen seiner Mitwirkungslast, die sich daraus ergibt, dass die Vorgänge in seiner Sphäre liegen, die Indizien entkräften. Es geht dann um die Entkräftung eines Indizienbeweises und nicht um die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung. Wenn Steuerschulden wirksam festgesetzt sind, obliegt es dem Steuerberater...