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Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer
Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten*)
Aufgrund des § 86 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 und Abs. 4 des Steuerberatungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I S. 2735), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze (Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997) v. (BGBl I S. 1851), erläßt die Bundessteuerberaterkammer nach Beschluß der Satzungsversammlung vom folgende Berufsordnung:
Abschnitt 1: Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2: Unabhängige, eigenverantwortliche und gewissenhafte Berufsausübung
§ 2 Unabhängigkeit
§ 3 Eigenverantwortlichkeit
§ 4 Gewissenhaftigkeit
§ 5 Sachlichkeit
§ 6 Interessenkollisionen, widerstreitende Interessen
§ 7 Freie Mitarbeiter
§ 8 Mehrfachfunktionen
Abschnitt 3: Verschwiegenheitspflicht
§ 9 Verschwiegenheit
Abschnitt 4: Zulässige und berufswidrige Werbung
§ 10 Grundsätze
§ 11 Anzeigen
§ 12 Praxisbroschüren
§ 13 Mandanteninformationen
§ 14 Aufnahme in Verzeichnisse
§ 15 Praxisschild
§ 16 Geschäftspapiere
§ 17 Werbegeschenke
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--------------- *) Anm. d. Schriftl.: Die Berufsordnung ist durch BMF-Schr. v. - IV A 4 - S 0897 - 11/97 im wesentlichen nicht beanstandet worden und tritt ... |