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Investitionsförderung in den neuen Bundesländern
im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ”Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur”
I. Einleitung
Am (BGBl I S. 1861) wurde das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe ”Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” verkündet. Zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in den alten Bundesländern wurden Förderungsmaßnahmen i. S. des Art. 91a Abs. 1 GG für die gewerbliche Wirtschaft vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats beschlossen. Mit dem Einigungsvertrag (Art. 28 Abs. 2) wurde die Gemeinschaftsaufgabe ”Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” auf die neuen Bundesländer, die östlichen Stadtbezirke Berlins und West-Staaken mit einigen Ausnahmen und Sonderregelungen übertragen. Das war erforderlich, um die durch den Übergang von einer Planwirtschaft in eine Marktwirtschaft ausgelösten wirtschaftlichen Umstrukturierungsprozesse der gewerblichen Wirtschaft zu fördern.
II. Allgemeines
1. Mit den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ”Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GA) können u. a. volkswirtschaftlich besonders förderungswürdige Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert we...