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Aktuelles
Voller Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Betriebs-Pkw
I. Hintergrund
Die Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung von Unternehmensfahrzeugen hat außerordentlich große Praxisrelevanz. Schafft der Unternehmer für sein Unternehmen ein Fahrzeug an, ist der Erwerb zwar mit Umsatzsteuer (16 v. H.) belastet, die der Unternehmer aber als Vorsteuer mit den von ihm in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträgen verrechnen kann (§ 15 UStG). Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 v. (BGBl 1999 I S. 402, BStBl 1999 I S. 304) sind seit dem nur noch 50 v. H. der bei einer Anschaffung eines auch privat genutzten Fahrzeugs anfallenden Vorsteuer abzugsfähig (§ 15 Abs. 1b UStG). Im Gegenzug muss dafür der Unternehmer seit dem die private Nutzung nicht mehr der Umsatzsteuer unterwerfen. Diese auf 50 v. H. reduzierte Abzugsbeschränkung findet Anwendung auf alle nach dem erworbenen oder gemieteten Unternehmensfahrzeuge (s. dazu NWB F. 7 S. 5807 ff.).
Die außerordentlich praxisfremde und schwer handhabbare Regelung ist von Anfang an auf Widerstand gestoßen. In der Finanzrechtsprechung ist die Rechtmäßigkeit der Vorsteuerabzugsbeschränkung bei gemischt genutzten Unternehmensfahrzeugen gem. § 15 Abs. 1b UStG vor allem im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit eu...