Online-Nachricht - Montag, 20.12.2021

Corona | Neue Konsultationsvereinbarung mit Österreich (BMF)

Deutschland und Österreich haben eine neue Konsultationsvereinbarung zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten unterzeichnet. Hierauf weist das BMF aktuell hin (-AUT/20/10001 :002).

Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten wurde mit der Republik Österreich am die in der Anlage des BMF-Schreibens beigefügte Konsultationsvereinbarung zum DBA Österreich unterzeichnet.

Sie ersetzt die Konsultationsvereinbarung vom und verlängert den Anwendungszeitraum der in der Konsultationsvereinbarung unverändert gebliebenen materiell-rechtlichen Regelungen bis mindestens .

Hinweis:

Die Konsultationsvereinbarung ist am in Kraft getreten und findet auf Arbeitstage im Zeitraum vom bis nunmehr zum Anwendung. Das Schreiben mit der Konsultationsvereinbarung ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB XAAAH-97490