OFD Chemnitz - O 2250 – 42/55 – St 13

Elektronische Übermittlung von Steuererklärungsdaten (Elster) Elster-Information für die Bearbeiter in den Finanzämtern

Zur Unterstützung der Arbeit mit den elektronisch übermittelten Steuererklärungsdaten übersendet die OFD-Chemnitz in der Anlage die erste sogenannte Elster-Info mit der Bitte diese an die betroffenen Bearbeiter im Finanzamt zu verteilen.

Diese erste ELSTER-Mitarbeiterinformation (kurz Elster-Info) bietet einen allgemeinen Überblick über die Arbeitsabläufe im Finanzamt zur Bearbeitung elektronisch übermittelter Steuererklärungen und sich daraus ergebender Besonderheiten sowie über die Übermittlung der Bescheiddaten.

Im Wesentlichen bieten die folgenden Ausführungen eine zusammenfassende Darstellung über

  1. die Bearbeitung von ELSTER-Erklärungen mit UNIFA;

  2. die bei ELSTER ausgegebenen Y-Meldungen (Registerkarte ”Status”);

  3. Allgemeines zu Datenspeicherung, Aufruf eines Falles und Telenummer;

  4. Überweisungen und Steuernummernumstellungen innerhalb Sachsens;

  5. die Übermittlung der Bescheiddaten/Unterdrückung;

  6. den Unterschied ELSTER – Altverfahren Datev;

  7. Anmerkungen zum Veranlagungszeitraum 2002

  8. ELSTER Formular – Testversion auf allen UNIFA-PC

1. Bearbeitung von ELSTER-Erklärungen mit UNIFA

Die Bearbeitungsreihenfolge sollte bei einer ELSTER-Erklärung von der bisher gewohnten Arbeitsweise abweichen.

Die Bearbeitung beginnt unter UNIFA mit dem Aufruf des Falles über Festsetzung/Veranlagung. Nach Eingabe der Steuernummer, Unterfallart und Veranlagungszeitraum werden durch die zusätzliche Eingabe der Telenummer (siehe Punkt (3)) die elektronisch übermittelten Steuerdaten angezeigt. Hierbei kann festgestellt werden, dass die Finanzamtskennzahlen (z.B. Kz 17.11, 87.35, Eingabekennzahlen zu außergewöhnliche Belastungen, …etc.), die im Ausdruck der komprimierten Steuererklärung fehlen (siehe auch Punkt (6)), in der Festsetzungs-Eingabemaske enthalten sind. Ist dies nicht der Fall, werden programmtechnisch in der Registerkarte ”Status” speziell bei ELSTER-Erklärungen gebildete sog. Y-Meldungen bereitgestellt. Diese Y-Meldungen enthalten für den Bearbeiter wichtige Informationen zur Bearbeitung der ELSTER-Erklärung und sind unbedingt zu beachten! Näheres zu Y-Meldungen siehe Punkt (2).

Da bei Ablage der elektronisch übermittelten Steuererklärungsdaten im Festsetzungsspeicher bereits eine Probeberechnung durchgeführt wird, können neben den Y-Meldungen auch unter der Registerkarte ”Hinweise” Bearbeitungshinweise (”normale” Prüf- und Hinweisfälle) bereitgestellt sein.

Nach Erledigung und Bearbeitung der Hinweise dient im letzten Bearbeitungsschritt der Ausdruck der komprimierten Erklärung dazu, die vom Steuerpflichtigen beantragten und erklärten Tatbestände materiell-rechtlich zu überprüfen. Steuerrechtlich vom Anwender/Steuerpflichtigen falsch beurteilte und deshalb unrichtig erfasste Tatbestände können auch bei Verwendung des ELSTER-Verfahrens auftreten und sind deshalb bei Bearbeitung zu ergänzen bzw zu korrigieren. Aufgrund der zahlreichen und ständigen Verbesserungen unterliegenden formalen und logischen Plausibilitätsprüfungen des TeleModuls sollen fehlerhafte Eingaben aber weitgehend verhindert werden. Ein vom Steuerpflichtigen rechtlich falsch erklärter Sachverhalt (z.B. Werbungskosten, die tatsächlich keine Werbungskosten darstellen), kann aber nicht durch TeleModulsprüfungen erkannt werden.

Wegen der Bearbeitung von ELSTER-Fällen ohne Steuernummer (Neuaufnahme) wird auf die Verfügung vom – 02250 – 59/4 St.13 verwiesen

2. Bei ELSTER ausgegebene Y-Meldungen (Registerkarte ”Status”)

Nach Eingang der elektronischen Steuererklärungsdaten im Rechenzentrum der Finanzverwaltung werden die Daten von einem ”Umsetzmodul” verarbeitet. Dort werden die eingehenden Steuerdaten auf Schlüssigkeit geprüft und bei eindeutigen und vollständigen Angaben die entsprechen den Finanzamtskennzahlen gebildet. Dazu gehört u.a. die grundsätzlich immer gebildete Kz 17.11. Aber auch bei umfangreicheren Sachverhalten wie den außergewöhnlichen Belastungen werden bei vollständiger Angabe der notwendigen Daten die entsprechenden Finanzamtskennzahlen gebildet (z.B. Unterhalt des in Polen lebenden Vaters ⇒ Bildung der Kz 53.61 und wegen Kürzung des Höchstbetrages Ausgabe des Erläuterungstextes Nr. 224).

Sind die Angaben für eine maschinelle Bildung einer Kennzahl nicht schlüssig und kann deshalb die erforderliche Kennzahl nicht gebildet werden, erfolgt die Ausgabe einer Y-Meldung.

Die Ausgabe einer Y-Meldung erfolgt auch, wenn Kennzahlen durch das Umsetzmodul gelöscht werden. Damit bei der Bearbeitung diese nicht maschinell umsetzbaren Sachverhalte nicht übersehen und vergessen werden, wird zur Information der Bearbeiter eine Y-Meldung ausgegeben um auf die prüfungswürdigen Sachverhalte oder eventuelle Fehler in der Steuer erklärung hinzuweisen.

Ein weiterer Grund für eine Y-Meldung sind sog. ”Ergänzungslisten”. Hier enthält die komprimierte Steuererklärung zusätzliche Anlagen auf Papier, deren Inhalt jedoch nicht elektronisch übermittelt wurde. Die Y-Meldung weist ausdrücklich darauf hin, dass Angaben des Steuerpflichtigen vorhanden sind, aber noch manuell zu ergänzen und ggf. betroffene Kennzahlen manuell zu bilden sind.

Die Y-Meldungen werden nur bei ELSTER-Erklärungen ausgeben und sind nicht mit den ”normalen” Prüf- und Hinweisfällen zu verwechseln. Bei ELSTER-Erklärungen sind die Y-Meldungen in der Registerkarte ”Status” immer zu beachten! Sie sind Bestandteil des ELSTER-Verfahrens und enthalten wichtige Informationen für die Bearbeitung!

3. Allgemeines zu Datenspeicherung, Aufruf eines Falles und Telenummer

Die vom Anwender elektronisch abgesandten Steuererklärungsdaten gehen bei der Finanzverwaltung ein und werden im nächsten Rechentermin in den Festsetzungsspeicher eingestellt. Erst am folgenden Tag nach dem Hochfahren der Auskunft ist ein Zugriff auf die Daten möglich. Zwischen dem Absendevorgang beim Steuerpflichtigen und der Bereitstellung der Daten unter UNIFA können daher 2 bis 3 Arbeitstage vergehen.

Zum Aufruf der elektronisch übermittelten Steuererklärungsdaten ist in der Dialogbox ”Festsetzung im Veranlagungsbereich” die Telenummer, die im Kopfzeilenbereich der komprimierten Erklärung ab der zweiten Seite ausgedruckt ist, einzugeben.

Ohne Verwendung der Telenummer werden die elektronisch gesendeten Daten nicht angezeigt. Der Bearbeiter wird aber auf das Vorliegen elektronisch übermittelter Erklärungsdaten mit dem Warnhinweis ”Telenummer fehlt, Bearbeitung der gespeicherten Kz nicht möglich” aufmerksam gemacht.

Bei jedem Sendevorgang wird eine neue Telenummer vergeben. Sendet der Steuerpflichtige vor Durchführung der Veranlagung erneut Erklärungsdaten, werden die bisher abgelegten Daten überschrieben. Es stehen deshalb nur die zuletzt gesandten Daten mit der hierfür vergebenen Telenummer im Festsetzungsspeicher.

Hat der Steuerpflichtige mehrfach Datensätze gesendet, reicht aber evtl. versehentlich einen komprimierten Steuererklärungsausdruck eines vorangegangenen Sendevorganges ein, ist mit der auf dieser ”alten” Erklärung aufgedruckten Telenummer kein Zugriff auf die gespeicherten Daten möglich. Es erscheint der Hinweis ”Falsche Telenummer. Bearbeitung der gespeicherten Kz nicht möglich”. Das weitere Vorgehen ist in diesen Fällen mit dem Steuerpflichtigen abzusprechen. Danach kann in Ausnahmefällen anhand der vorliegenden unterschriebenen komprimierten Steuererklärung die Veranlagung ohne Rückgriff auf die übermittelten Daten erfolgen.

Erfolgt die Veranlagung ohne Verwendung der Telenummer, ist keine Bescheiddatenübermittlung möglich.

4. Überweisungen und Steuernummer numstellungen innerhalb Sachsens

Bei Überweisungen und Steuernummernumstellungen sind folgende Varianten zu unterscheiden:

Ist im Finanzamt eine Steuererklärung elektronisch eingegangen und wird die Steuernummer, unter der die elektronischen Erklärungsdaten im Festsetzungsspeicher abgelegt sind, noch vor Veranlagung innerhalb Sachsens überwiesen, so werden die ELSTER-Daten mit überwiesen und sind problemlos unter der neuen Steuernummer mit Telenummer aufrufbar. Die elektronische Bescheiddatenübermittlung erfolgt, vorausgesetzt die Steuererklärung wurde mit Hilfe der Telenummer und den elektronisch gesendeten Steuererklärungsdaten bearbeitet, unter der nun gültigen neuen Steuernummer.

Übermittelt der Steuerpflichtige seine Daten auf seine nicht mehr gültige Steuernummer, werden bei einer Überweisung innerhalb Sachsens die elektronisch gesendeten Daten automatisch unter der neuen gültigen Steuernummer im Festsetzungsspeicher abgelegt und sind dort mit Telenummer abrufbar. Bescheiddatenübermittlung wie vorhergehender Punkt.

Bei Überweisungen außerhalb Sachsens kann kein elektronischer Datenaustausch stattfinden. Werden daher Fälle von einem anderen Bundesland, in dem bereits eine elektronische Steuererklärung eingegangen ist, von Sachsen übernommen, muss die Veranlagung anhand der vorliegenden unterschriebenen komprimierten Steuererklärung ohne Rückgriff auf die übermittelten Daten erfolgen.

5. Übermittlung der Bescheiddaten/Unterdrückung

ELSTER unterstützt die elektronische Übermittlung der Bescheiddaten an den Absender der Steuererklärungsdaten, wenn die Erklärungsdaten elektronisch übermittelt wurden, die steuerliche Anwendungssoftware des Steuerpflichtigen die Bescheiddate nübermittlung unterstützt, der Steuerpflichtige diese Funktion im entsprechenden Menü seiner Software ausgewählt hat und die Veranlagung unter Verwendung der elektronisch übermittelten Daten erfolgt (Fallbearbeitung mit Telenummer).

Die Einverständniserklärung des Steuerpflichtigen zur elektronischen Bescheiddatenübermittlung wird im Bereich ”Unterschrift” ausgedruckt.

Nach der abschließenden Fallbearbeitung werden am Tag nach der Bescheiddatierung parallel zum Postversand des Steuerbescheids die Bescheiddaten elektronisch zur Abholung bereitgestellt. Übermittelt werden die Daten des erstmaligen Steuerbescheides, der Änderungs- und der Berichtigungsbescheide.

Die elektronische Bescheiddatenübermittlung als Serviceleistung ersetzt derzeit nicht den herkömmlichen Bescheidausdruck auf Papier. Sie erleichtert dem Steuerbürger aber einen Abgleich zwischen den von ihm errechneten Ergebnissen und den festgesetzten Werten des Finanzamts.

Unterdrückung der Bescheiddatenübermittlung

Insbesondere beim Wechsel des Steuerberaters durch den Steuerpflichtigen ist zu prüfen, ob für vergangene Veranlagungszeiträume die elektronische Übermittlung der Bescheiddaten zu unterdrücken ist, um zu verhindern, dass Bescheiddaten an einen Steuerberater übermittelt werden, der den Steuerpflichtigen nicht mehr vertritt. Die Anderung der Empfangsvollmacht im Grundinformationsdienst allein reicht nicht aus, die elektronische Bescheiddatenübermittlung an den bisherigen Steuerberater zu verhindern.

In der Registerkarte ”Unterdrückung Rückl. Bescheiddaten” im Menü ”Festsetzung / Dauertatbestände im Veranlagungsbereich” können die Veranlagungszeiträume angegeben werden, für die keine Bescheiddaten übermittelt werden sollen.

Die Eingabe wirkt für alle Steuerarten der angegebenen Veranlagungszeiträume. Wurde die Rücklieferung unterdrückt, ist eine erneute Übermittlung für diese Veranlagungszeiträume nicht mehr möglich.

6. Unterschied ELSTER – Altverfahren Datev

Grundsätzlich werden bei der elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten komprimierte Steuererklärungen ausgedruckt.

Eine Ausnahme bilden die durch die Firma Datev e.G. im sog. Altverfahren elektronisch übermittelte Steuererklärungsdaten. Hier besteht für die teilnehmenden Steuerberater die Wahlmöglichkeit:

  • den Ausdruck der Papiererklärung mit Telenummer als Nachbildung der amtlichen Formulare zu erstellen (Verwechslungsgefahr mit den amtlichen Formularen nachgebildeten Steuererklärungen ohne Telenummer!)

oder

  • eine komprimierte Steuererklärung mit Telenummer auszudrucken (Verwechslungsgefahr mit komprimierten Steuererklärungen aus dem ELSTER-Verfahren!).

Wesentlicher Unterschied zwischen Altverfahren und ELSTER:

Im ELSTER-Verfahren werden von der Datev e.G. Finanzamtskennzahlen nach den Vorgaben der Finanzverwaltung gebildet und sind im Block ”zusätzlich übermittelte Finanzamtskennzahlen” auf der komprimierten Erklärung ausgedruckt.

Im Gegensatz dazu werden bei ELSTER die Finanzamtskennzahlen (z.B. Kz 17.11) nach Eingang der elektronisch übermittelten Daten erst im Rechenzentrum der Finanzverwaltung gebildet und erklärte Sachverhalte (z.B. Unterhaltsaufwendungen), soweit möglich, in Kennzahlen umgesetzt. Da diese Kennzahlen erst im Finanzamt Dresden I, Rechenzentrum gebildet werden, können sie nicht beim Anwender gedruckt werden und deshalb nicht in der komprimierten Erklärung enthalten sein. Bei Aufruf des Falles am Bildschirm werden sie zur Verfügung gestellt.

Die Datev e.G. arbeitet derzeit am Umstieg vom Altverfahren auf das ELSTER-Verfahren und pilotiert dieses bereits mit einigen Steuerberatern. Durch diesen fortschreitenden Umstieg wird eine einheitliche Linie der elektronisch übermittelten Steuererklärungen und der Ausdrucke erreicht werden.

7. Anmerkungen zum Veranlagungszeitraum 2002

Unterstützungsleistungen für bedürftige Personen:

Ab dem Veranlagungszeitraum 2002 werden die Angaben zu Unterstützungsleistungen für bedürftige Personen in die Kennzahl 53.61 umgesetzt, sofern die Angaben in einem erweiterten (=maschinell auswertbaren) Format erfolgen. Dieses Format wird gegenwärtig von der Lohsteuerhilfe Bayern e.V. und ElsterFormular unterstützt. Bei Angaben im bisherigen Format wird die Y-Meldung 3030 ausgegeben.

In allen Fällen ist die Prüfung der Opfergrenze weiterhin durch den Bearbeiter vorzunehmen.

Unstimmigkeiten:

Folgende Unstimmigkeiten können bei der Bearbeitung von im Januar 2003 übermittelten ElsterErklärungen 2002 auftreten:

Anlage KIND

  • Erklärt der Steuerpflichtige, dass das Kindschaftsverhältnis durch Tod eines Elternteils erloschen ist, wurden lediglich die Monate für die Gewährung des halben Kinderfreibetrages gebildet. Die Programme wurden inzwischen korrigiert.

  • Im Rahmen der Kinderbetreuungskosten wird maschinell die ”Art der Dienstleistung ausgewertet”. Die Erkennungsmöglichkeiten für berücksichtigungsfähige Aufwendungen wurden erheblich gesteigert, somit können nun maschinell die folgenden (teilweise auch rudimentären) Texteingaben erkannt werden: ”Kindergart”, ”Tagesmutt”, ”Wochenmutt”, ”Kinderpfle”, ”Kindererzi”, ”Babysittin”, ”Babysitter” und ”Kinderhort”.

Mantelbogen (ESt 1 A)

  • Die Auswertung des Verwandtschaftsverhältnisses (”Verwandte in gerader Linie”) wurde um die Angaben Sohn und Tochter erweitert.

  • Die in Einzelfällen fehlende Übermittlung der Summenkennzahl 53.63/54 (Aufwendungen bzw. Erstattungen anderer außergewöhnlicher Belastungen) führte zur Ausgabe der Y-Meldung 3029. Bis zur Übernahme der aktuellen TeleModulsversion durch alle Anbieter erfolgt in diesen Fällen die Bildung der Kennzahlen durch das Umsetzmodul.

8. ELSTER Formular – Testversion auf allen UNIFA-PC

Mit Einsatz von UNIFA 2.4.7 hat das Finanzamt Dresden I, Rechenzentrum an allen UNIFA-PC die Möglichkeit geschaffen, ELSTER Formular praktisch anzuwenden. Damit ist jeder Veranlagungsteilbezirk in der Lage, den Ablauf und die Plausibilisierung der elektronisch übermittelten Einkommensteuerfälle anhand eigener Fallbeispiele nachzuvollziehen.

Für die Anwendung im Finanzamt nicht vorgesehen sind die Funktionalitäten Senden der Daten und Programmupdate.

OFD Chemnitz v. - O 2250 – 42/55 – St 13

Fundstelle(n):
PAAAA-80666