IWB Nr. 24 vom Seite 1

Zuhause ist es doch am schönsten

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Vielen Menschen stehen jetzt einige ruhige Tage Zuhause bevor (wohl nicht den Notaren und ganz sicher nicht den Fahrern der Paketdienste). Das kann sehr behaglich sein. Und das sei jedem gegönnt, zumal zu dieser Zeit des Jahres. Angeblich ist es am heimischen Ofen am schönsten – was die Jugend mit dem ihr eigenen Recht stets bezweifelt. Wo der Ofen steht, ist inzwischen ein Thema, das auch steuerlich interessant scheint.

[i]Stabil hohe Zahl von Wegzügen aus DeutschlandSeit einigen Jahren liegt die Zahl der Deutschen, die Deutschland Jahr für Jahr auf Dauer den Rücken kehren, bei etwa einer Viertelmillion. Zahlen für 2021 liegen naturgemäß noch nicht vor. Die beliebtesten Staaten für deutsche Auswanderer waren 2020 die Schweiz, Österreich und die Vereinigten Staaten. So zogen etwa 15.000 Deutsche in die Schweiz, 11.000 nach Österreich und 6.000 in die USA. Die Staaten mit der größten deutschen Gemeinde sind die Schweiz (mit über 300.000 Deutschen, die dort ihren ständigen Wohnsitz haben), Österreich mit 200.000 sowie Großbritannien und Spanien mit jeweils etwa 140.000 Deutschen. Die individuellen Motive für einen dauerhaften Umzug sind so vielfältig wie die steuerlichen Fragen, die damit verknüpft sind. Sie wissen es. Die Mobilität hat in Corona-Zeiten abgenommen, aber es handelt sich unverändert um ein Massenphänomen – auch steuerlich. Das hat gerade zum Jahreswechsel auch unschöne Seiten.

Licht und Schatten finden sich in den aktuellen MAP Reports der OECD für das Jahr 2020. Diese Statistiken fassen Sommer/Kundt/Haible zusammen (S. 981 ff.). Die Ergebnisse für Deutschland sind positiv, zumal sich die durchschnittliche Verfahrensdauer deutlich verringert hat und sich am Ende bei fast drei von vier Fällen die Doppelbesteuerung vermeiden ließ.

Zum Jahresende haben wir noch zwei weitere aktuelle Themen für Sie: [i]Umfang der steuerlichen Mitwirkungspflichten in sog. Registerfällen ist streitanfälligDerzeit sind zahlreiche „Registerfälle“ Gegenstand von Anfragen und Prüfungen der Finanzverwaltung. Es zeigt sich, dass die Steuerbehörden dabei in hohem Maße auf die Mitwirkung der Steuerpflichtigen angewiesen sind. Dass diese Mitwirkungspflichten Grenzen haben und dass insbesondere keine Verpflichtung zur Anzeige der Erwerbstätigkeit, keine Buchführungspflicht und auch keine inländische Aufbewahrungspflicht besteht, zeigt die Analyse von Haverkamp/Linnemann (S. 968 ff.).

[i]BFH urteilte grds. zur Preisfindung bei FinanztransaktionenDer BFH hat mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil v.  (I R 4/17) nicht nur die lebhaft umstrittene Entscheidung des FG Münster aus dem Dezember 2016 aufgehoben, sondern sich auch richtungsweisend zur richtigen Preisfindung bei Finanztransaktionen geäußert. Die Hinweise in den Gründen zur Angemessenheitsanalyse bei konzerninternen Darlehenstransaktionen sind zu begrüßen. Keser/Tempelmann geben einen Überblick über dieses Urteil und eine zeitgleiche Entscheidung im BFH-Verfahren I R 62/17. Außerdem schildern Sie deren erhebliche Praxisfolgen (S. 985 ff.).

Ich wünsche Ihnen ein fröhliches Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2022!

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 24 / 2021 Seite 1
NWB IAAAH-97242