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Gewerbeuntersagung | Zeitpunkt der Beurteilung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden
Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich; Entwicklungen, die in zeitlicher Hinsicht nach diesem Zeitpunkt liegen, müssen für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verwaltungsentscheidung unberücksichtigt bleiben.
Dies folgt aus der systematischen Trennung von Untersagungs- und Wiedergestattungsverfahren, wonach spätere Änderungen der Verhältnisse im Rahmen eines Antrags auf Wiedergestattung geltend zu machen sind (vgl. § 35 Abs. 6 Satz 1 GewO). Vorliegend waren die Tatbestandsvoraussetzungen [i]Arens, NWB 47/2020 S. 3493einer Gewerbeuntersagung sowie der erweiterten Gewerbeuntersagung im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids, aber auch darüber hinaus erfüllt. Der Steuerrückstand des Ge...