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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 1 vom Seite 13

Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung in der geringfügig entlohnten Beschäftigung

Gerald Eilts

Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung – ob überhaupt und ggf. in welchem Umfang diese Zahlungen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses verlangt werden können, muss jeweils im konkreten Einzelfall entschieden werden. Eine Gemeinsamkeit gibt es jedoch: Es handelt sich im Sozialversicherungsrecht um sog. einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, im Lohnsteuerrecht werden sie als sonstige Bezüge bezeichnet. Im Beitrag wird dargestellt, inwieweit sie speziell bei geringfügig entlohnten Beschäftigten im Hinblick auf die Versicherungs- und Beitragspflicht zu berücksichtigen sind.

I. Urlaubsgeld

1. Sozialversicherungsrecht

a) Grundsatz

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind geringfügig entlohnt Beschäftigte versicherungsfrei bzw. nicht versicherungspflichtig, d. h. ein Versicherungsschutz in den genannten Zweigen wird durch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nicht begründet. In der Rentenversicherung besteht hingegen grundsätzlich Versicherungspflicht, d. h. die geringfügig entlohnten Beschäftigten erwerben vollwertige Pflichtbeitragszeiten; im Gegenzug werden sie kraft Gesetzes an der Beitragszahlung beteiligt. Sie haben aber die Möglichkeit, gegenüber dem Arbeitgeber die Befrei...

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