Online-Nachricht - Montag, 13.12.2021

Förderung der Elektromobilität | Innovationsprämie für Elektro-Fahrzeuge verlängert (BMWi)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) hat angekündigt, die aktuelle Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge (sog. Umweltbonus) um ein Jahr zu verlängern. Im Anschluss daran soll die Förderung deutlich stärker auf den Klimaschutz ausgerichtet werden.

Hierzu führt das BMWi u.a. weiter aus:

  • Von 2023 an sollen nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben.

  • Dieser soll über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert werden. Die Arbeiten an diesem neuen Förderdesign wurden mit dem Start der neuen Bundesregierung aufgenommen.

  • Die für die Verlängerung der derzeitigen Innovationsprämie notwendige Änderung der Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge ist in der Bundesregierung abgestimmt. Sie wird zum Jahresende im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am in Kraft.

  • Käufer von rein elektrisch betriebenen Elektrofahrzeugen erhalten damit im Jahr 2022 weiterhin bis zu 9.000 Euro Förderung. Plug-In-Hybride werden mit maximal 6.750 Euro gefördert. Aber 2023 soll dann das neue Förderdesign greifen.

Hinweis:

Den Text der zunächst für das Jahr 2022 geltenden Förderrichtlinie finden Sie zeitnah auf der Homepage des BMWi. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgt zum Jahresende und ist dann hier abrufbar.

Quelle: BMWi, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB DAAAH-96947