Online-Nachricht - Freitag, 10.12.2021

Beamtenrecht | Dienstwohnungsvorschriften (BMF)

Das BMF hat für den Abrechnungszeitraum bis die zur endgültigen Berechnung des Entgelts maßgebenden Beträge bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen gem. § 26 Abs. 3 Satz 2 DWV festgesetzt (BMF, Rundschreiben/Erlass v. - Z B 1 - P 1532/15/10003:007).

Danach wurden für den Abrechnungszeitraum vom bis die zur endgültigen Berechnung des Entgelts maßgebenden Beträge wie folgt festgesetzt:


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Energieträger
Entgelt (in Euro)
pro Quadratmeter/Jahr
fossile Brennstoffe
9,32
Fernwärme und übrige Heizungsarten
12,25

Die o.g. Entgelte sollen aus Gründen der Gleichbehandlung auch bei Bundesmietwohnungen, die an dienstliche Versorgungsleitungen angeschlossen sind, im Rahmen des § 22 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (AVB) entsprechend angewendet werden.

Hinweis:

Das Rundschreiben/der Erlass ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB YAAAH-96658