Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Bamberg Beschluss v. - 3 U 362/20

Gesetze: UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, GG Art. 12, BayBauKG Art. 1 Abs. 1, 4

Unzulässige Bezeichnung einer Firma als Architektenbüro durch einen Bautechniker

Leitsatz

1. Mit der Bezeichnung „Architektur“ wird der Eindruck erweckt, dass der Inhaber oder die maßgeblich Verantwortlichen eines Unternehmens Architekten sind oder jedenfalls im Übrigen in maßgeblicher Weise Architekten beschäftigt werden und Architektenleistungen im Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit stehen.

2. Die Begriffe „Büro für Architektur“ und „Architektenbüro“ sind geeignet, bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck zu erwecken, dass der Werbende die von ihm angebotenen Planungsleistungen als eine zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ befugte Person erbringt.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 50/2021 S. 3706
NAAAH-96601

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

OLG Bamberg, Beschluss v. 01.02.2021 - 3 U 362/20

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen