RL 2011/16/EU Artikel 5
Kapitel II: Informationsaustausch
Abschnitt I: Informationsaustausch auf Ersuchen
Artikel 5 Verfahren für den Informationsaustausch auf Ersuchen
Auf Ersuchen der ersuchenden Behörde übermittelt die ersuchte Behörde der ersuchenden Behörde alle in Artikel 1 Absatz 1 genannten Informationen, die sie besitzt oder die sie im Anschluss an behördliche Ermittlungen erhalten hat.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
NAAAH-96585