RL 2011/16/EU Artikel 28
Kapitel VII: Allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 28 Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG
Die Richtlinie 77/799/EWG wird mit Wirkung vom aufgehoben.
Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweisungen auf die vorliegende Richtlinie.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
NAAAH-96585