RL 2011/16/EU Artikel 28

Kapitel VII: Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 28 Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG

Die Richtlinie 77/799/EWG wird mit Wirkung vom aufgehoben.

Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweisungen auf die vorliegende Richtlinie.

Fundstelle(n):
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NAAAH-96585