Online-Nachricht - Donnerstag, 09.12.2021

Verbraucherschutz | vzbv erhebt Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen wegen Bankgebühren

Die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn weisen Erstattungsforderungen für einseitig erhöhte Entgelte bislang zurück. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat daher zwei Musterfeststellungsklagen beim Kammergericht Berlin und beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht.

"Die Sparkassen lehnen die Rückzahlung mit der Begründung ab, die letzten Preiserhöhungen vor über drei Jahren vorgenommen zu haben. Diese Argumentation ist nach Auffassung des vzbv verfehlt. Das soll jetzt durch die Musterfeststellungsklagen geklärt werden," so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Die Gerichte sollen prüfen, ob die Sparkassen sämtliche Entgelte erstatten müssen, die ohne aktive Zustimmung der Verbraucher erhöht oder neu eingeführt wurden – unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhung.

Hintergrund ist ein . Nach einer Klage des vzbv gegen die Postbank entschied der BGH, dass die Änderungsklauseln in deren AGB unwirksam sind. In der Möglichkeit zur Erhöhung von Entgelten ohne aktive Zustimmung der Kunden sah der BGH eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Da die Klauseln unwirksam sind, können nach Auffassung des vzbv auch darauf gestützte Preisänderungen durch die Sparkassen keinen Bestand haben.

Inhaltsgleiche Klauseln wie die von der Postbank wurden branchenweit verwendet. Der vzbv will mit den Musterklagen darauf dringen, dass sich die Branche an das BGH-Urteil hält. Auch Kunden anderer Banken können weiter verlangen, Gebühren erstattet zu bekommen und dazu einen Musterbrief der Verbraucherzentralen nutzen. Zuletzt rief auch die BaFin Banken und Sparkassen dazu auf, zu Unrecht erhobene Entgelte umgehend zurückzuzahlen.

Hinweis:

Verbraucher können sich der Klage anschließen, sobald das Bundesamt für Justiz das Klageregister eröffnet. Das ist in den nächsten Wochen zu erwarten. Die Eintragung im Register ist kostenlos. Der vzbv stellt unter musterfeststellungsklagen.de/bankgebuehren weitere Informationen bereit. Zu den Klagen bietet der vzbv jeweils einen News-Alert an. Nach der Anmeldung erhalten Verbraucher alle wichtigen Informationen und Termine per E-Mail.

Quelle: vzbv, Pressemitteilung v.. 9.12.2021 (il)

Fundstelle(n):
NWB FAAAH-96501