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NWB Nr. 4 vom Seite 220

NWB AKTUELLES 4/96

Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung

Die Wohneigentumsförderung ist mit dem neuen Gesetz wesentlich transparenter geworden (s. NWB F. 3 S. 9613 ff.). Beim Eigenheimbau und auch beim Kauf von Altbauten erhalten die Bürger seit 1996 direkte Zulagen. Die Zulage für Neubauten beträgt 5 v. H. von höchstens 100 000 DM nachzuweisenden Herstellungs- oder Anschaffungskosten (einschl. Grund und Boden), also maximal 5 000 DM pro Jahr. Für Altbauten beträgt die Zulage 2,5 v. H. von höchstens 100 000 DM nachzuweisenden Anschaffungskosten (einschl. Grund und Boden), also maximal 2 500 DM pro Jahr. Hinzu kommt noch die Kinderzulage mit 1 500 DM pro Kind und Jahr. § 5 EigZulG beschränkt in Anlehnung an § 10e Abs. 5a EStG den Anspruch auf eine EigZ auf Anspruchsberechtigte, deren Gesamtbetrag der Einkünfte eine bestimmte Grenze nicht übersteigt (Einkunftsgrenze). Abweichend von der bisherigen Regelung ist die Einkunftsgrenze regelmäßig nur einmal zu Beginn der Förderung zu prüfen. Als Obergrenze ist bei Alleinstehenden ein Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG) von 240 000 DM festgesetzt, der sich aus der Summe des Gesam...

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