Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 23 vom

Wertansatz von zu Wohnzwecken vermieteten Drittstaatenimmobilien

Thomas Breiden

Das FG Köln hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob § 13c Abs. 1 und 3 Nr. 2 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes i. d. F. v.  (ErbStG 2009) gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt (, NWB IAAAH-95622 – nun Rs. C-670/21).

I. Gesetzliche Regelung

Die Vorschrift des § 13c ErbStG a. F. wurde mit dem sog. Erbschaftsteuerreformgesetz aus dem Jahr 2008 neu in das Gesetz aufgenommen. Im Inland, in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) belegene Grundstücke, die zu Wohnzwecken vermietet sind, sind nach § 13c ErbStG a. F. mit 90 % ihres Wertes anzusetzen. Das heißt, der Gesetzgeber gewährt für derartige Immobilien einen Bewertungsabschlag von 10 %, sofern diese nicht Teil eines begünstigten Betriebsvermögens nach § 13a ErbStG sind.

Mit Gesetz v.  zur „Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ wurde § 13c ErbStG a. F. in § 13d ErbStG verschoben. Die Vorschrift gilt sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen unter Lebenden für Erwerbsvorgänge.

II. Rechtsstreit und Vorlagefrage

Dieser Vorteil gilt nicht für Immobilien...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen