Online-Nachricht - Montag, 06.12.2021

Corona | Änderungsanträge Neustarthilfe Plus (BMWi)

Seit können prüfende Dritte Änderungsanträge zur Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember stellen. Hierauf macht das BMWi aktuell aufmerksam.

Hintergrund: Das Programm hat mit der Verlängerung der Neustarthilfe Plus den Gesamtförderzeitraum von Juli bis Dezember 2021. Die Anträge auf die Neustarthilfe Plus können für beide Förderzeiträume einmalig bis zum gestellt werden.

Das BMWi führt im aktuellen FAQ hierzu aus:

  • Sowohl bei der Neustarthilfe Plus für das dritte Quartal als auch bei der Neustarthilfe Plus für das vierte Quartal können Sie bis zum über das digitale Antragssystem Änderungsanträge stellen.

  • Im Falle einer fehlerhaft übermittelten Kontoverbindung bei der Antragstellung der Neustarthilfe Plus für das dritte Quartal ist es bis zum möglich, über das elektronische Antragsverfahren die Daten zur Kontoverbindung zu korrigieren. Die Änderung der Bankdaten wird von der zuständigen Bewilligungsstelle gegengeprüft. Bis zur Entscheidung der Bewilligungsstelle ist keine weitere Änderung der Bankdaten möglich. Hinweis: Es können nur Bankdaten verwendet werden, die beim Finanzamt als Kontoverbindung hinterlegt sind.

    Eine nachträgliche Änderung der Bankverbindung über das digitale Antragssystem ist bei der Antragstellung der Neustarthilfe Plus für das vierte Quartal aktuell noch nicht möglich.

Hinweis

Erläuterungen zu Änderungsanträgen bei Direktanträgen und Anträgen über prüfende Dritte finden Sie hier.

Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (JT)

Fundstelle(n):
NWB MAAAH-96179